Heddesheim/Berlin/Bonn, 02. Januar 2012. Der amtierende Bundespräsident Christian Wulff (CDU) soll gegenüber einem Journalisten Drohungen auf einen Anrufbeantworter gesprochen haben. Darüber berichten verschiedene Medien. Sollte dies zutreffen, wäre das aus Sicht der Meinungs- und Pressefreiheit unerträglich. Es wäre ein eklatanter Bruch mit dem Amtseid und ein beschämendes Verhalten gegenüber dem Grundgesetz, der Bundesrepublik Deutschland und dem deutschen Volk.
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
man bedroht keine Journalisten.
Schon gar nicht als Staatsoberhaupt und selbst den Chefredakteur der Bild-Zeitung nicht.
Sie haben geschworen, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden. Es ist nun an der Zeit, Ihren Schwur zu halten und das Amt, das Sie nicht in der Lage sind auszufüllen, umgehend zurückzugeben.
Alles andere wäre eine unerträgliche Schande.
Verachtungsvoll
Hardy Prothmann
Siehe auch:
Grundgesetz, Artikel 56
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:
„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
sueddeutsche.de-Â Wulff drohte mit Strafanzeige gegen „Bild“-Journalisten
faz.net- Affäre Wulff: Im Schatten der Wahrheit
sueddeutsche.de-Â Krisenmanagement aus dem Orient
Spiegel.de- Verführerischer Kredit
Folge mir!