Donnerstag, 01. Juni 2023

In eigener Sache: Einstweilige Verfügung wegen „Namensrechtsverletzung“

Heddesheim/Saarbrücken, 18. Oktober 2011. Der freie Journalist XXX-  (Name zensiert) (ARD, SR, Plusminus) hat gegen mich eine Einstweilige Verfügung beantragt, der das Landgericht Saarbrücken mit einem Versäumnisurteil stattgegeben hat. Heute habe ich meinen Anwalt mit Einspruch und Gegenäußerung beauftragt. Der Fall wird vermutlich vor Gericht erneut verhandelt werden.

Von Hardy Prothmann

Der freie Journalist XXX-  (Name zensiert) sieht sich in seiner Würde verletzt, weil ich in einem Artikel seinen Namen genannt habe. Und zwar im Zusammenhang mit Internetpornographie, die er wiederum selbst unter seinem Namen zum Thema eines Beitrags über Hacker, gestohlene email und Spam genannt hat.

Zum Hintergrund: Herr XXX-  (Name zensiert) hatte für den Saarländischen Rundfunk (SR) einen Beitrag über einen Hacker-Angriff auf eine Datenbank des Unternehmens REWE erstellt, in dem behauptet wird, dass an die abgegriffenen email-Adressen Spam-emails mit Pornolinks verschickt worden seien.

Dabei wurde im Film auf einem Browser Tab die Adresse einer Pornoseite gezeigt. Dieser Beitrag wurde unter dem Namen von Herrn- XXX-  (Name zensiert) ausgestrahlt und konnte später auch über die SR- und ARD-Mediathek abgerufen werden.

Kurz nach meinem Bericht und meiner Anfrage beim SR wurden die Filme gelöscht. Meines Erachtens habe ich nur Tatsachen behauptet: Herr XXX-  (Name zensiert) hat den Film erstellt und darin ist die Adresse einer Porno-Seite zu erkennen. Weiter habe ich zu recherchieren versucht, wie es dazu gekommen ist. Der SR hat sich für den Fehler entschuldigt und ich habe als erster vor anderen Medienangeboten sofort nach Eingang der Presseerklärung diese im Kommentarbereich meines Artikels veröffentlicht.

Eine Woche später wurde ich durch die Kanzlei Abel & Kollegen im Auftrag des Fernsehjournalisten XXX-  (Name zensiert) abgemahnt.

Als ich weiter vom SR wissen wollte, wann und unter welchen Umständen durch GEZ-Zwangsgebühren ARD-Mitarbeiter auf Pornoseiten surfen dürfen, wurde mir jede Auskunft verweigert. Auch Fragen, welches Regelwerk es für das Besuchen von Internetseiten gibt, die nicht ausdrücklich einer journalistischen Recherche dienen und wie/ob dieses kontrolliert wird, hat der öffentlich-rechtliche Saarländische Rundfunk ebenfalls jede Auskunft verweigert.

Eine email mit Fragen zur Sache an den Pressesprecher Peter Meyer ist bis heute unbeantwortet, sein Stellvertreter Reiner Buhl hat mir auf Anfrage telefonisch mitgeteilt, dass die Pressestelle keine Veranlassung sieht, solche Fragen zu beantworten.

Weil ich wegen Unkenntnis des Termins nicht vor Gericht erschienen bin (Hintergründe hier), ist ein Versäumnisurteil gegen mich ergangen. Danach darf ich den Namen im betreffenden Artikel nicht verwenden – dort habe ich nun eine Zensurnote eingebracht.

Meinen Anwalt habe ich heute beauftragt, die Gegenäußerung zu verfassen. Den kompletten Vorgang habe ich hier sehr detailliert geschildert.

Das Verfahren wird rund 3.000 Euro kosten. Es ist insgesamt die zehnte Abmahnung in genau zwei Jahren, die gegen einen meiner Artikel versucht worden ist. Einmal musste ich eine Einstweiliger Verfügung hinnehmen, prüfe aber gerade die Wiederaufnahme des Verfahrens. Ich habe sie damals akzeptiert, weil ich das Kostenrisiko gescheut habe. Trotzdem habe ich gut 5.500 Euro tragen müssen (sonst mindestens das Doppelte). Achtmal wurde ich abgemahnt, ohne dass eine gerichtliche Auseinandersetzung folgte. Die Kläger blieben auf ihren Anwaltskosten sitzen.

Tatsächlich kostet jede Abmahnung auch mich enorm viel: Mindestens einen Tag kostbarer Zeit, oft zwei oder mehr. Ein Mindestberatungshonorar für den Anwalt von 180-250 Euro. Meist mehr. Der Vorgang muss geprüft werden, es muss rechtlich abgewogen werden, es müssen meist weitere Informationen eingeholt und Antwortschreiben verfasst werden. Insgesamt ist jeder Vorgang psychologisch sehr belastend ist, gerade wenn man in der Investitionsphase steckt und Geld und Zeit mehr als knapp sind. Genau das ist aber oft das Kalkül der Gegenseite.

Bedrohlich auch, dass man nicht weiß, woher der Angriff kommt – durch den „fliegenden Gerichtsstand“ kann man keine Schutzschrift bei einem Gericht hinterlegen, weil meist nicht am eigenen Ort verhandelt wird, sondern irgendwo. Auch das ist oft kalkuliert, erhöht es doch nochmals die Kosten für den Beklagten.

Mein Regensburger Kollege Stefan Aigner hat sich heute erfolgreich in Hamburg gegen eine Einstweilige Verfügung der Katholischen Kirche durchsetzen können. Im Berufungsverfahren folgte das Oberlandesgericht der Argumentation von Aigners Anwalt und gab diesem in allen Punkten recht:

„Wir dürften nicht den Eindruck erwecken, dass die Diözese „durch Vermittlung einer Geldzahlung“ bewirken wollte, dass „der in Rede stehende Vorfall nicht an die Öffentlichkeit gerät“, so das Landgericht Hamburg in seinem erstinstanzlichem Urteil.

Die Pressekammer des Oberlandesgerichts unter Vorsitz von Richterin Marion Raben hat dieses Urteil nun aufgehoben. Die Diözese Regensburg muss die Kosten von Abmahnung, einstweiliger Verfügung sowie der I. und II. Instanz tragen. Der Streitwert wurde vom Oberlandesgericht auf 20.000 Euro festgesetzt.“

Das Verfahren hat eineinhalb Jahre gedauert und war für Stefan Aigner existenzbedrohend. Dank großzügiger Spenden in Höhe von 10.000 Euro konnte er sich dem Verfahren und der Berufung stellen. Das Urteil des Oberlandesgerichts zeigt einmal mehr auf, dass die als pressefeindlich verschriehene Kammer des Landgerichts Hamburg zu schnell Anträge auf Einstweilige Verfügungen statt gibt.

Auch der Passauer Kollege Hubert Denk hat jahrelang gestritten, bis im das Oberlandesgericht Köln recht gab und er seine Berufung gewonnen hat. Wie das wirkt und belastet, hat er mir in einem Interview geschildert: „Hubert Denk: “Es geht um die journalistische Freiheit-€ Denk musste und konnte sich Geld leihen, um den Prozess fortzuführen und letztlich zu seinen Gunsten zu entscheiden.

In den meisten Fällen wird kein Versuch unternommen, „kritische“ Passagen auf dem „kurzen Dienstweg“ zu verändern: Sprich, einfach mal Kontakt aufnehmen und darüber verhandeln, ob eine Einigung möglich ist. Es wird sofort geklagt und zwar meist von denen, die über genug Geld verfügen, um sich das leisten zu können.

Für einen unabhängigen und freien Journalismus ist das existenzbedrohend. Und damit ist auch die Meinungsfreiheit von allen bedroht. Je mehr Journalisten mit Klagen rechnen müssen, die sie finanziell nicht bewältigen können, desto weniger kritische Artikel werden geschrieben. Man macht Kritiker mundtot.

Das ist eine schlechte Entwicklung. Noch schlechter wird sie, wenn Journalisten andere Journalisten per Gerichtsbeschluss nach eigenen Fehlern zum Schweigen bringen wollen.

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