Guten Tag!
Und wieder wurde zu einem Artikel auf dem heddesheimblog Der gläserne Gemeinderat: Herr Merx, wieso behaupten Sie Unwahrheiten? ein Kommentar geschrieben, ob denn die Kombination Journalist und Gemeinderat nicht ein „Geschmäckle“ hat?
Die Frage ist legitim. Ebenso: Haben auch diese Kombinationen ein Geschmäckle? Gemeinderat.. und Leiterin der VHS; und Polizist im Ort; und Kommandant der Feuerwehr; und stellvertretender Kommandant der Feuerwehr; und stellvertretender Vorsitzender des Bauernverbands; und Ehefrau im Vorzimmer des Bürgermeisters; und Ehefrau auf dem Bauamt; und als Architekt für die Gemeinde tätig; und Bruder Vorsitzender des größten Vereins am Ort.
Die Liste der „Beziehungen“ ließe sich noch erweitern.
Grundsätzlich ist die Frage aber richtig: Es gilt zu prüfen, ob Abhängigkeiten bestehen oder eine Vorteilnahme nicht ausgeschlossen ist – mal unabhängig von Befangenheitsfragen.
Dabei kommt es zunächst mal nicht auf die Persönlichkeit an – da gibt es starke und schwache, sondern auf die systemischen Beziehungen.
Da werden gemeindliche Feldwege saniert. Wer hat einen Vorteil – klar, die Spaziergänger, Radfahrer. Und die Bauern, die fahren nämlich mit ihren schweren Maschinen darüber und das oft sehr schnell. Konsequenterweise muss man annehmen, dass sie befangen sind. Deshalb verlassen Sie auch den Ratstisch. Da man sich kennt und wenn die Mehrheit steht, fehlen die ein, zwei Stimmen nicht wirklich.
Wer gegen Geld für die Gemeinde arbeitet, beispielsweise als Architekt, genießt einen wirtschaftlichen Vorteil. Sicher ist das rechtlich irgendwie möglich – aber das hat wirklich ein Geschmäckle.
Und was ist mit jemandem, der Gemeinderat und gleichzeitig Polizist im selben Ort ist? Da kommen sich zwei Dienstverpflichtungen eventuell ins Gehege. Systemisch ist das gar nicht gut.
Und wie verträgt sich die Kombination Gemeinderat und Eheleute in der Verwaltung? Systemisch eher schlecht – in der Realität reden Eheleute eh nicht viel miteinander, weswegen man von der Verschwiegenheitspflicht wohl ausgehen kann. Oder nicht?
Und jetzt die „geschmäcklerische“ Konstellation Journalist und Gemeinderat. Journalisten leben von Informationen. Und als Gemeinderat nimmt man an nicht-öffentlichen Sitzungen teil – sitzt man da an der Quelle der Macht?
Falsch. In der Gemeindeordnung heißt es:
§ 35
(1) Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muß nichtöffentlich verhandelt werden.
Konkret bedeutet das: Es geht hier meist um Personal- oder Grundstücksangelegenheiten. Also private Dinge: Das interessiert anständige Journalisten erstmal nicht – außer es wäre wichtig, dass die Öffentlichkeit darüber bescheid weiß.
Und jetzt kommt das K.O.-Kriterium aus Sicht eines Journalisten, warum es definitiv kein Vorteil ist, gleichzeitig Gemeinderat zu sein:
(2) Die Gemeinderäte sind zur Verschwiegenheit über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten so lange verpflichtet, bis sie der Bürgermeister von der Schweigepflicht entbindet;
Ein Journalist, der zur „Verschwiegenheit verpflichtet ist“, hat keinen Vorteil, sondern ein echtes Problem. Wäre der Journalist kein Gemeinderat, könnte er jeden Tipp nachrecherchieren, könnte seine Informationen kombinieren und auch spekulieren, was wohl nicht-öffentlich verhandelt worden ist oder wird.
Tut er das aber, wenn er gleichzeitig Gemeinderat ist, drohen Strafgelder. Ganz im Gegenteil muss ein solcher Journalist geradezu echte berufliche Beschneidungen seiner Kompetenzen hinnehmen.
Welche Vorteile könnten sich bieten? Keine. Ob der Journalist als Gemeinderat an der öffentlichen Sitzung teilnimmt oder am Pressetisch sitzt – wo ist der Unterschied? Die öffentliche Situation ist diesselbe.
Auch hier wieder ein Nachteil: Stimmt der Journalist, der auch Gemeinderat ist, für oder gegen einen Antrag und schreibt anschließend entsprechend für oder gegen den Antrag einen Artikel, muss er damit rechnen, als „voreingenommen“ zu gelten – unabhängig von allen Recherchen und genannten Fakten.
Diese kritische Haltung gegenüber einem Journalisten, der auch Gemeinderat ist, ist zu respektieren.
Ist der Journalist, der auch Gemeinderat ist, beispielsweise zudem noch in einer Partei, einem Verband oder einem Verein, der irgendwie mit dem Gemeinderat zu tun hat, abhängig ist oder sonst in einer Beziehung steht, ist Skepsis angebracht. Wenn es systemische Beziehungen gibt, ist Skepsis immer angebracht.
Was aber, wenn der Journalist keinem dieser Kreise angehört, sondern bewusst darauf achtet, unabhängig zu bleiben?
Was, wenn Werbung der Gemeinde im eigenen Medium abgelehnt wird, damit es keine „monetäre“ Verbindung gibt?
Dann gibt es keine „Beziehungen“, sondern ganz im Gegenteil sogar einen wirtschaftlichen Schaden. Wie viele Medien verhalten sich so? Gute Frage – nächste Frage?
Wenn hinzu kommt, dass ein Journalist, dem es trotz all dieser systemischen Schwierigkeiten immer wieder gelingt, trotzdem journalistisch zu arbeiten, darüber hinaus immer wieder wegen dieser Arbeit im Gemeinderat öffentlich angegriffen wird, muss man schon sehr verschwörungstheoretisch angelegt sein, um hier einen „Vorteil“ zu „riechen“.
Klinkt das, wenn sich jemand eigentlich nur Nachteile verschafft, nach „Geschmäckle“?
Irgendwie würde ich „Geschmäckle“ anders definieren.
Aber es gilt natürlich Artikel 5 Grundgesetz.
Zur Erinnerung an die, die den nur vom Hörensagen kennen:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Folge mir!