Mannheim/Berlin, 09. Januar 2016. Wir machen alle Fehler. Doof ist das nur bei Texten, die auf Fehler anderer hinweisen und „Kritik“ üben wollen.
Im Pressekodex, den sich die im Deutschen Presserat zusammen geschlossenen Medien einmal freiwillig und aus gutem Grund auferlegt haben, heißt es dazu, die Nennung der Religion oder Herkunft der Täter sei nur dann erwähnenswert, wenn es einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Tat gebe. Zu beachten sei, „dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte“.
Im Pressekodex heißt es auch:
Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.
Und jetzt lesen wir noch einmal gemeinsam den Satz oben aus dem Teaser:
In Berichten über die sexuellen Übergriffe während der Silvesternacht in Köln wird die Herkunft der Straftäter offensiv benannt.
Herr Bax kennt also sowohl die Herkunft und weiß bereits, dass die mutmaßlichen Tatverdächtigen auch die Straftäter sind.
Sauber.
Folge mir!